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Liebe Mitmenschen,

wieder einmal habe ich im Internet gestöbert und das gefunden:

Hier ist der aktuelle Erlaß der Coronaschutzverordnung (die ja nicht gültig ist), zum nachlesen:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/211028_coronaschvo_ab_29.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Punkt 1.
Es fehlt das Wappen des Bundeslandes NRW (die anderen Bundesländer haben in ihrer Corona Schutzverordnung auch kein Wappen des Bundeslandes)
Punkt2.
Diese Verordnung wurde nicht handschriftlich unterschrieben
Punkt 3.
Es fehlt dann der Zusatz: ,,Diese Verordnung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.,,
Punkt 4.
Diese Verordnungen wurden weder im Jahre 2020 noch im Jahre 2021 im Bundesgesetzblatt (www.bgbl.de) veröffentlicht, sondern nur im Bundestagesanzeiger, der ein privater Verlag ist und rein zur Information dient. Auch hier findet man im Impressum folgendes: 
Punkt 5.
Alle Veränderungen einer Verordnung, einer neuen Verordnung oder Gesetzesänderung müssen grundsätzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden ( siehe die Bereinigungsgesetze von 1990). Werden sie es nicht, haben sie keine Auswirkungen und sind somit nichtig.
Das in Kurzfassung, warum diese Verordnung und des Gesetzesänderungen des IFSG ( Infektionsschutzgesetz ) nicht gültig sind. Eine Verordnung ist nichts anderes als ein Vertrag (hier zwischen den Regierenden und der Bevölkerung), den die Bevölkerung nicht unterschrieben hat und somit nicht rechtskräftig ist.
Weder ein Erlaß der Stadt Wuppertal noch eine Verordnung vom Bund, in dem sämtliche Unterschriften, Stempel und Landeswappen fehlen, kann daher Gültigkeit haben.

ARNDT, CORNELIA